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   VG Trier, 16.11.2011 - 5 K 1134/11.TR   

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https://dejure.org/2011,17853
VG Trier, 16.11.2011 - 5 K 1134/11.TR (https://dejure.org/2011,17853)
VG Trier, Entscheidung vom 16.11.2011 - 5 K 1134/11.TR (https://dejure.org/2011,17853)
VG Trier, Entscheidung vom 16. November 2011 - 5 K 1134/11.TR (https://dejure.org/2011,17853)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 3 Abs 3 S 6 IHKG, § 3 Abs 3 S 7 IHKG, § 3 Abs 2 IHKG, § 3 Abs 3 S 1 IHKG
    Industrie- und Handelskammerbeitrag: Berücksichtigung des Existenzminimums des Beitragspflichtigen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Kammerbeiträge der Industrie- und Handelskammer müssen Frage des Existenzminimums nicht berücksichtigen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kammerbeiträge der Industrie- und Handelskammer müssen Frage des Existenzminimums nicht berücksichtigen - Von Verfassungswegen bei der Erfüllung der Einkommenssteuerschuld zu berücksichtigendes Existenzminimum spielt im Beitragsrecht keine Rolle

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 26.04.2006 - 6 C 19.05

    Äquivalenzprinzip, Beitrag, Gleichbehandlungsgrundsatz, Handwerkskammer,

    Auszug aus VG Trier, 16.11.2011 - 5 K 1134/11
    Die Rechtsprechung hat zu respektieren, dass der parlamentarische Gesetzgeber, der die Industrie- und Handelskammern ermächtigt hat, für die durch ihre Tätigkeit entstehenden Kosten nach einem von ihnen festzusetzenden Beitragsmaßstab die Pflichtmitglieder heranzuziehen, im Rahmen dieser Ermächtigung eigene Gestaltungsfreiräume an den Satzungsgeber weiterleitet und dass mit der Satzungsgebung vorbehaltlich gesetzlicher Beschränkungen die Bewertungsspielräume verbunden sind, die sonst dem parlamentarischen Gesetzgeber selbst zustehen (vgl. zu alledem BVerwG, Urteil vom 26. April 2006 - 6 C 19/05 -, juris).

    Für die Erhebung vorteilsbezogener Mitgliedsbeiträge durch eine öffentlich-rechtliche Körperschaft bedeutet dies, dass wesentlichen Verschiedenheiten der Mitglieder Rechnung getragen werden muss und die Beiträge auch im Verhältnis der Beitragspflichtigen zueinander grundsätzlich vorteilsgerecht bemessen werden müssen (vgl. zu alledem BVerwG, Urteil vom 26. April 2006 - 6 C 19/05 -, juris).

  • BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 51.75

    Vorbeugender Rechtsschutz gegen Maßnahmen kommunaler Rechtsetzung; Bekanntmachung

    Auszug aus VG Trier, 16.11.2011 - 5 K 1134/11
    Für einen vorbeugenden Rechtsschutz ist nämlich vorliegend kein Raum, weil die Klägerin insoweit in zumutbarer Weise auf den von der Verwaltungsgerichtsordnung als grundsätzlich angemessen und ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz verwiesen werden muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juli 1977 - IV C 51.75 -, juris).
  • BFH, 26.10.1994 - X R 104/92

    Einkommensteueranspruch - Billigkeitserlaß

    Auszug aus VG Trier, 16.11.2011 - 5 K 1134/11
    Wie der Bundesfinanzhof in seinem von der Klägerin selbst genannten Urteil vom 26. Oktober 1994 (- X R 104/92 - Bundessteuerblatt 1995 II S. 297 ff.) ausführt, ist die Erhebung einer Steuer [und dementsprechend eines Mitgliedsbeitrages einer Körperschaft des öffentlichen Rechts] vor allem dann unbillig, wenn sie im Einzelfall nach dem Zweck des zugrunde liegenden Gesetzes [der Satzung] nicht (mehr) zu rechtfertigen ist und dessen Wertungen zuwiderläuft.
  • BVerwG, 27.10.1998 - 1 C 19.97

    Industrie- und Handelskammer; Mitgliedschaft; Beitrag; Kammerbeitrag;

    Auszug aus VG Trier, 16.11.2011 - 5 K 1134/11
    Das angefochtene Urteil weicht hinsichtlich des Erlasses nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Oktober 1998 (1 C 19.97 - GewA 1999 S. 73, 74) ab.
  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus VG Trier, 16.11.2011 - 5 K 1134/11
    In Ansehung einer Entscheidung des BVerfG vom 9. Februar 2011 - 1 BvL 1/09 u.a. - müsse ein menschenwürdiges Existenzminimum gewährleistet werden.
  • BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91

    Grundfreibetrag

    Auszug aus VG Trier, 16.11.2011 - 5 K 1134/11
    32 Ferner ist auch das von Verfassungs wegen bei der Erfüllung der Einkommenssteuerschuld zu berücksichtigende Existenzminimum (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 25. September 1992 - 2 BvL 5, 8, 14/91 -, BVerfGE 87, 153) auf das für die Beklagte geltende Beitragsrecht nicht zu übertragen, denn es handelt sich hier um einen Grundsatz, der allein für die direkt erhobene Steuer vom Einkommen gilt und bereits für indirekt erhobene Umsatz- und Verbrauchssteuern keine Entsprechung findet (vgl. VG Frankfurt, Urteil vom 6. November 2007 - 5 E 4869/06 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2009 - 12 A 3019/08

    Anspruch auf Einordnung eines Einkommens in die Einkommensgruppe drei bei der

    Auszug aus VG Trier, 16.11.2011 - 5 K 1134/11
    Dies kann der Fall sein, wenn eine Beitragsbelastung aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalles unzumutbar erscheint, z.B. wenn soziale Belange schwerwiegend berührt werden (vgl. hierzu auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. März 2009 - 12 A 3019/08 -, juris).
  • BVerwG, 31.03.2004 - 6 C 25.03

    Recht auf Einsicht in einen Bericht; Entlastung; Rechnungsprüfung; Funktionale

    Auszug aus VG Trier, 16.11.2011 - 5 K 1134/11
    Von daher ist vorliegend zu berücksichtigen, dass die Industrie- und Handelskammern zum Bereich der nicht kommunalen Selbstverwaltung, der so genannten funktionalen Selbstverwaltung, gehören, in dem die wesentlichen Entscheidungen der Kammer ihrer Vollversammlung als dem demokratisch legitimierten höchsten Entscheidungsgremium vorbehalten sind (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 31. März 2004 - 6 C 25/03 -, BVerwGE 120, S. 255 ff.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.04.2001 - 11 A 11224/00
    Auszug aus VG Trier, 16.11.2011 - 5 K 1134/11
    Im Übrigen hat das OVG Rheinland-Pfalz in einem Beschluss vom 24. April 2001 - 11 A 11224/00.OVG -, ESOVGRP, zum Erlass eines Kammerbeitrags einer Industrie- und Handelskammer ausgeführt:.
  • VG Frankfurt/Main, 06.11.2007 - 5 E 4869/06

    Keine Ausrichtung des Grundbeitrages der Kammerzugehörigen an bestimmter

    Auszug aus VG Trier, 16.11.2011 - 5 K 1134/11
    32 Ferner ist auch das von Verfassungs wegen bei der Erfüllung der Einkommenssteuerschuld zu berücksichtigende Existenzminimum (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 25. September 1992 - 2 BvL 5, 8, 14/91 -, BVerfGE 87, 153) auf das für die Beklagte geltende Beitragsrecht nicht zu übertragen, denn es handelt sich hier um einen Grundsatz, der allein für die direkt erhobene Steuer vom Einkommen gilt und bereits für indirekt erhobene Umsatz- und Verbrauchssteuern keine Entsprechung findet (vgl. VG Frankfurt, Urteil vom 6. November 2007 - 5 E 4869/06 -, juris).
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